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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die Verkaufsstelle für unsere Skipässe ist bei unseren Kassen an der Talstation Riesneralm. Wir befördern nur Personen mit gültigem Skipass. Der Skipass ist ein personenbezogener Ausweis, der nicht übertragbar ist. Auf Verlangen unseres Personals hat der Inhaber den Skipass vorzuweisen und seine Identifizierung zu ermöglichen. Nachträglicher Umtausch oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer sind unzulässig. Der Wieder- und Weiterverkauf von Gutscheinen und Skipässen ist ebenfalls verboten. Verlorene Skipässe können wir in der Regel nicht ersetzen.

 

Missbrauch und Strafe

Jeder Skipassinhaber ist verpflichtet, seinen Skipass so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben. Jeder Missbrauch des Skipasses (einschließlich der Weitergabe an Dritte, der Angabe von falschen Altersklassen u.a.) hat den Entzug des Skipasses, den Kauf eines Tagesskipasses und eine Pönale in der Höhe von € 50,- zur Folge. Wir behalten uns außerdem eine Anzeige wegen des Verdachts der Erschleichung  einer Leistung (§ 149 StGB) bzw. des Betrugs (§ 146 StGB) vor.

 

Betriebsschluss und Pistenpräparierung

Unsere Pisten sind in der Zeit von 17:00 bis 08:00 Uhr geschlossen! Während dieser Zeit sind Pistengeräte (teilweise im Seilwindenbetrieb) und Schneekanonen im Einsatz, auch werden Lawinensprengungen durchgeführt. Daher ist ein Benützen der Skipisten und –routen in dieser Zeit lebensgefährlich und verboten. Es gelten die FIS-Pistenregeln und der Pistenordnungsentwurf des Österr. Kuratorium für alpine Sicherheit. Bitte beachten Sie, dass die Benutzung außerhalb der Pistenöffnungszeiten lebensgefährlich ist und rechtlich verfolgt wird! Für Benützung der gesperrten Pisten wird keine Haftung übernommen. Außer für NA[TOUR]pur (Freitagabend lt. der veröffentlichten Veranstaltungstage) sind alle Pisten bei Tag und Nacht für Tourenskigeher gesperrt! Mit internationalen und steirischen Pistengütesiegel garantieren wir einen technischen Standard, Sicherheit und beste Pistenpflege.

 

Ermäßigungen

Ermäßigungen können ausnahmslos nur mit gültigen Ausweisen (Studenten- oder Schülerausweis, Behindertenpass) in Anspruch genommen werden. Folgende Personengruppen haben bei uns Anrecht auf Ermäßigung: Kleinkinder (bis Jahrgang 2016 fahren in Begleitung eines Elternteils frei), Kinder (2007 und jünger), Jugendliche (Jahrgänge 2006, 2005 und 2004), Studenten und U25 (bis Jahrgang 1997) und Invalide ab 70 %. Ermäßigungen für Gruppen über 20 Personen auf Anfrage.

 

Verletzungen und Rückvergütung

Unfälle mit Verletzungsfolgen sind uns unverzüglich zu melden. Nur bei einem Unfall des Skipassinhabers mit erheblichen Verletzungsfolgen kann eine Rückvergütung erfolgen, wenn überdies der Skipass mit einem ärztlichen Attest bei einer unserer Kassen hinterlegt wird. Als Benützungszeit gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis zur Hinterlegung. Findet die Hinterlegung bis 10:00 Uhr statt, wird dieser Tag nicht angelastet. Für Familienmitglieder des Verletzten wird keine Rückvergütung geleistet. Vorzeitige Abreise, Erkrankung usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung. Für die Bergung von Verletzten verrechnen wir einen Beitrag von € 120,-.

 

Nebensaison

Fällt der Gültigkeitsbereich des Skipasses teilweise in die Nebensaison, berechnen wir einen Mischpreis.

 

Betriebsstilllegungen

Starke Schneefälle, Elementarereignisse (Lawinengefahr, Sturm, Schlechtwetter o.ä.), unvorhergesehene technische Defekte und Sicherheitsgründe berechtigen uns, Anlagen oder Pisten zu sperren. Diese Betriebsstilllegungen berechtigen zu keiner Preisminderung oder Rückerstattung eines gekauften Skipasses.

 

Fotoerfassung

Info gemäß § 24 DSG 2000 zu „Photocompare“
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welches bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss. Mit der Übernahme des Skipasses stimmt der Kunde einer automatischen Registrierung bzw. personenbezogenen, fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten in den Zutrittsbereichen zu Kontrollzwecken und zur Vermeidung missbräuchlicher Kartenverwendung zu.

 

Keycard-Einsatz

Wir stellen alle Skipässe auf wiederverwendbaren Keycards aus und heben dafür verschiedene Beträte einer Kautionen je nach Verbund ein (nicht im Liftpreis enthalten):

 

• € 2,- Ski Riesneralm und Schneebären Card
• € 3,- Steiermark Joker
• € 5,- Salzburger Super Ski Card

 

Die Kaution wird dem Inhaber des Skipasses bei einer unbeschädigten Rückgabe rückerstattet. Bei Verlust oder Beschädigung kein Ersatz! Karten nicht knicken, vor Hitze und Magnetfeldern schützen.